Brandschutzhelferschulung

Unterweisung nach §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Zum Brandschutz zählen alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen, die dazu dienen, einen Brand sowie die Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern, die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen und wirksame Löschmaßnahmen durchzuführen. Laut Arbeitsschutzgesetz sind alle Betriebe verpflichtet, Mitarbeiter*innen zu Brandschutzhelfern zu qualifizieren. Wir bieten eine halbtägige Schulung mit einer umfassenden Unterweisung nach den Vorgaben der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) an. Das Seminar beinhaltet eine theoretische Unterweisung zum Thema Brandschutz und betriebliche Brandschutzorganisation (Brandverhütung, Fluchtwegmarkierung, Alarmplan) sowie praktische Löschübungen zum Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher usw.) Die Veranstaltung ist als Erst- und Folgeschulung geeignet.



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