Finanzierung der Kindergrundsicherung – AWO fordert mehr Kreativität vom Bundesfinanzminister

Berlin, 17.02.2023. Laut Medienberichten verzögert das Bundesfinanzministerium mit Zweifeln an der Finanzierbarkeit schon jetzt die Einführung der Kindergrundsicherung. Als Gründungsmitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich die AWO seit fast 15 Jahren für die Einführung einer echten Kindergrundsicherung ein, die alle Kinder und Jugendlichen erreicht und ein Aufwachsen ohne Armut ermöglicht. Zu der Blockadehaltung erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Wir möchten die beteiligten politischen Akteur*innen daran erinnern, dass sich die gesamte Ampel-Koalition für die Einführung der Kindergrundsicherung ausgesprochen und im Koalitionsvertrag eine Neuermittlung des Existenzminimums vereinbart hat und nicht bloß die Zusammenführung bereits bestehender Leistungen. Wenn die Zusammenführung der Leistungen und die dringend notwendige Neuermittlung des kindlichen Existenzminimums für Kinder zusätzliche Mittel erfordert, dann müssen diese Gelder bereitgestellt werden. Wenn dieses Geld im Bundeshaushalt fehlt, ist es ganz klar die Aufgabe des Finanzministeriums kluge Finanzierungskonzepte zu entwickeln, mit dem sich die neue Leistung in den Haushalt einpreisen lässt. Denkbar sind zum Beispiel höhere Steuern für Spitzenverdienende, die Wiedereinführung der Vermögenssteuer oder aber die Abschaffung des Ehegattensplittings.“

Bei der Rechnung des Finanzministeriums unberücksichtigt blieben zudem die hohen Folgekosten, die entstehen, um die Folgen eines Aufwachsens in Armut im späteren Lebenslauf zu korrigieren. „Früh in die Zukunft unserer Kinder zu investieren, erspart uns nicht nur massive Kosten zur kurativen Behandlung von Armutsfolgen“, so Groß weiter, „sondern ist in Zeiten des demographischen Wandels und sich verschärfenden Fachkräftemangels ein Garant für unsere wirtschaftliche Stabilität und unseren Wohlstand. Das sollte gerade der FDP und Bundesfinanzminister Lindner ein Anliegen sein.“

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