Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission empfiehlt ein Entkriminalisieren von Schwangerschaftsabbrüchen. Die AWO-Beratungsstelle in Bergneustadt schließt sich dem an
Abbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft sollten rechtmäßig sein. Dies empfehlen die 18 Expertinnen und Experten einer von der Bundesregierung eingesetzten Kommission. Ein Jahr lang berieten sie zu den Themen „Schwangerschaftsabbruch“ und „Fortpflanzungsmedizin“, jetzt stellten sie in Berlin ihre Ergebnisse vor. Ein Vorschlag daraus: In den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft soll ein Abbruch legal sein.
Die Arbeiterwohlfahrt schließt sich dem an: „Die AWO setzt sich seit ihrer Gründung für sexuelle Selbstbestimmung und Geschlechtergerechtigkeit ein und plädiert daher für eine außerstrafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs“, sagt Christiane Gelfarth-Pretel, Leiterin der AWO-Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerenkonfliktberatung in Bergneustadt. Derzeit bewege sich der Schwangerschaftsabbruch in einer Grauzone, da der Paragraf 218 den Frauen den Abbruch verbiete: „Nach einer Beratung bleibt er dabei aber in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft straffrei.“
Nicht einmischen, nicht kriminalisieren
Der Staat solle sich jedoch nicht in die höchst persönliche Entscheidung von Schwangeren einmischen und sie kriminalisieren, meint Christiane Gelfarth-Pretel. In ihren 22 Berufsjahren in der Beratung habe sie noch keine Frau erlebt, die sich die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch leicht mache, sagt die Diplom-Sozialpädagogin mit klientenzentrierter Gesprächsausbildung. „Daher sollte der Gesetzgeber den Schwangeren zutrauen, sich selbst für oder gegen die Fortführung einer Schwangerschaft zu entscheiden.“ Die Beratungsstelle des AWO-Kreisverbands Rhein-Oberberg in Bergneustadt wurde 2001 eröffnet, seitdem wurden hier etwa 2700 Personen in einer Konfliktsituation bei mehr als 3000 Gesprächen beraten.
Die Pflicht zu dieser Beratung möchte die AWO gerne abgeschafft sehen. „Die Frauen kommen mit großer Angst und oft schweißnaßen Händen zur Konfliktberatung“, erzählt Christiane Gelfarth-Pretel. Denn auf diese Frauen übe der Beratungszwang großen Druck aus: „Sie nehmen die Beratung oft erst einmal als Repression und nicht als Hilfe wahr.“ Das Angebot zu einer Beratung sollte darum von den Frauen freiwillig angenommen werden: „Im Konfliktfall könnten etwa Gynäkologinnen und Gynäkologen auf uns und andere Beratungsstellen hinweisen.“ Denn beim wertefreien und ergebnisoffenen Beratungssgespräch erlangten die Frauen vielfach Klarheit über ihre Entscheidung, so die Beruferfahrung von Leiterin Gelfarth-Pretel. „Frauen treffen dabei eine Entscheidung, die ihr Leben beeinflusst und sie lebenslang begleitet.“
AWO bietet breite Palette an Hilfen
Wie auch immer die Entscheidung im Konfliktfall fällt: „In unserer Beratungsstelle fächern wir den Frauen die ganze Palette der weiteren Hilfsmöglichkeiten auf.“ Das sind dann unter anderem Informationen zu finanziellen Hilfen, zu rechtlichen und sozialen Fragen oder zu Angeboten bei psychischen Krisen. Die AWO-Beratungsstelle vergibt zudem Mitteln aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ und bietet beim Projekt „Neue Wege“ eine begleitete Gruppe für Müttern im Alter unter 21 Jahren an.
Wann und ob mit einer baldigen Änderung des Pragrafen 218 zu rechnen ist, ist derzeit nicht klar. Justiz-, Gesundheits- und Familienministerium des Bundes erklärten, sich Zeit zu nehmen, um die Vorschläge der Kommission zu prüfen.
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